Mietbedingungen/AGB – Der besondere Ton

Das Material wird in der Regel nur an ausgebildete Audio-Professionals/erfahrene Audio-Studierende oder Medien-Produktionsfirmen/Veranstalter vermietet.

Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Reservationsanfrage und dem Einsatz des Materials mehr als 1 Woche, so wird die Reservation erst mit einer Anzahlung in der Höhe von 20% des Mietpreises fix. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Material durch die Firma „Der besondere Ton“ an andere Personen vermietet werden. Die Anzahlung geht voll an den Vermieter, wenn ein Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter 48 Stunden vor Abhohlung erfolgt. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung der Anzahlung anteilig zu den Tagen zwischen Leistung der Reservationsanzahlung und dem Rücktrittzeitpunkt.

Die Anzahlung verbleibt nach Übernahme des Materials durch die Mietpartei als Kaution zur Deckung allfälliger Beschädigungen des Mietmaterials beim Vermieter. Sie wird dann eingesetzt, falls ein Schaden am Mietmaterial nicht vollumfänglich von einer Versicherung gedeckt werden sollte, resp. die Versicherung ein Selbstbehalt gegenüber dem Vermieter geltend machen sollte. Ansonsten ist eine Kaution in der Höhe von 20% des offerierten Mietpreises bei der Übernahme des Mietmaterials in Bar, per Twint oder durch vorgängige Überweisung zu leisten. Die Kaution beträgt maximal CHF 500.-.

Wird das Mietmaterial frei von Versicherungsschäden zurückgegeben, wird der Kautionsbetrag vom Betrag der Schlussrechnung abgezogen.

Mieterinnen und Mieter (Einzelpersonen) müssen über eine Haftpflichtdeckung verfügen und diese entsprechend nachweisen. Firmen benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Mietpreise gelten bei Abholung des Materials und sind exkl. allfälliger MwSt von 8.1% ausgewiesen. Im Moment ist die Firma „Der besondere Ton“ noch nicht MwSt-pflichtig. Der offerierte Netto-Preis entspricht somit dem Brutto-Preis.

Die Verwendung des Mietmaterials ist auf die Schweiz begrenzt.

Die Mieter stellen sicher, das Mietgegenstände vor Hitze/extremer Kälte/Wasser/Freuchtigkeit und Staub geschützt sind resp. dass sie dadurch nicht beschädigt werden können. Ausgenommen sind Mietgegenstände, welche der Hersteller explizit für den Einsatz in besonderen Umweltumgebungen vorgesehen hat z.B. wasserdichte Mikrofone. Beschädigungen des Materials sind dem Vermieter sofort zu melden.

Das Material bleibt uneingeschränkt Eigentum der Firma „Der besondere Ton“.

Der Mietvertrag bezieht sich grundsätzlich auf ein Projekt/einen Auftrag. Sofern das Material für mehrere Projekte/Aufträge genutzt werden soll, wird grundsätzlich jedes Projekt als eigenständige Vermietung betrachet und entsprechend fakturiert. Inwiefern in diesem Fall von den regulären Konditionen abgewichen werden kann (Rabatt), muss vor Mietantritt geklärt werden.

Eine Weitergabe des Materials an Personen und Firmen, welche nicht Vertragspartei sind, ist untersagt. Erfolgt die Rückgabe des Materials nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, wird der Tagesmietpreis für die Überzeit entsprechend des Rückgabeverzugs in Rechnung gestellt. Ab einem Verzug von 2 Tagen behält sich die Firma der besondere Ton vor, juristische Schritte einzuleiten.

Das Material wird vor der Auslieferung auf seine Funktionsweise hin kontrolliert. Bei einem technischen Problem während der Miete, ist dieses sofort dem Vermieter zu melden. Der Vermieter stellt, sofern vorhanden, kostenlos Ersatz aus dem eigenen Materialbestand. Ist das nicht mehr möglich, so endet ausschliesslich das Mietverhätnis des defekten Geräts mit Eintritt seiner Funktionsunfähigkeit. Der Mieter ist frei, anderweitigen Ersatz zu organisieren.

Sind Teile der gemieteten Ausrüstung nach Abschluss des Mietvertrags auf den Zeitpunkt der Materialherausgabe hin nicht mehr funktionsfähig (z.B. Defekt wird bei Rücknahme von Vorvermietung festgestellt) und eine Ersatzlösung aus dem eigenen Materialpool ist nicht möglich, so meldet der Vermieter dies dem Mieter unmittelbar nach Feststellung dieser Tatsache. Der Mietvertrag wird um diese Position angepasst, behält jedoch für die übrigen Ausrüstungsgegenstände seine Gültigkeit. Handelt es sich beim ausgefallenen Gerät jedoch um ein Aufnahme- oder ein anderes Schlüssgelgerät, so kann der Mieter ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurück zurücktreten.

Der Mieter verzichtet mit Abschluss des Mietvertrags ausdürcklich auf Schadenersatz gegenüber dem Vermieter, welcher aufgrund von Materialversagen/technischem Defekt des Mietmaterials entstanden ist.